Die Gebühren sind gesetzlich geregelt

Ich informiere Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informiere ich Sie gerne vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

 

Zahlungsmodalitäten

Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In meiner Praxis haben Sie die Möglichkeit, bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Notfälle

Bei Notfällen fallen leider erhöhte Gebühren an.

Dies bestimmt die Gebührenordnung für Tierärzte im § 3 Abs. 4 GOT.

Sehen Sie hierzu den Textauszug:

"... Einfache Gebührensätze nach Absatz 1 erhöhen sich um 100 vom Hundert, bei landwirtschaftlich genutzten Tieren um 50 vom Hundert, für Leistungen, die auf Verlangen des Tierbesitzers bei Nacht (zwischen 19.00 und 7.00 Uhr), an Wochenenden (samstags 13.00 bis montags 7.00 Uhr) und an Feiertagen er-bracht werden."